RS OGH 1963/12/12 5Ob334/63, 5Ob199/65, 5Ob227/67, 1Ob239/68, 2Ob338/97p

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Veröffentlicht am 12.12.1963
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Norm

AÖSp §34
HGB §410

Rechtssatz

Aus § 34 AÖSp läßt sich nicht eine allgemeine und unbedingte Zahlungspflicht des Empfängers ohne Rücksicht auf bestehende - oder nicht bestehende - vertragliche Verpflichtungen ableiten. Es handelt sich hier vielmehr um eine Erweiterung des gesetzlichen Pfandrechtes der Spediteure gemäß § 410 HGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0049443

Dokumentnummer

JJR_19631212_OGH0002_0050OB00334_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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