Norm
ABGB §144Rechtssatz
Die eheliche Mutter, der das Kind mit vormundschaftsbehördlicher Genehmigung in Pflege und Erziehung überlassen wurde, ist im Verfahren zur Regelung des Besuchsrechtes des ehelichen Vaters antrags- und rekurslegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0006412Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020