Norm
ABGB §825 BRechtssatz
Sind zwar keine eintrittsberechtigten Erben da, hat aber ein Sohn der Erblasserin vertragliche Mitmietrechte, so kann der Verlassenschaft allein nicht gekündigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0013159Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019