Norm
ZPO §228 C1Rechtssatz
Weder der Bestand einer Gegenforderung, noch die privatrechtliche Aufrechnung der Gegenforderung mit der Klagsforderung noch auch die Erhebung der prozessualen Aufrechnungseinrede durch den Beklagten rechtfertigen die Erhebung der Feststellungsklage über den Bestand der Klagsforderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0038989Dokumentnummer
JJR_19640114_OGH0002_0080OB00329_6300000_001