Norm
ABGB §143Rechtssatz
Anrechnung von Unterhaltszahlungen des mütterlichen Großvaters für das außereheliche Kind der Tochter auf deren Pflichtteil. Gegenforderung oder Anrechnungstatbestand. Auch dann, wenn der Erblasser die Unterhaltsleistungen zunächst in Erfüllung eigener Unterhaltspflicht erbracht hat, ist der Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB gegen die Klägerin nicht ausgeschlossen. Der subsidiär Unterhaltspflichtige wird schon dann herangezogen, wenn der primär Unterhaltspflichtige nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (RZ 1963,43; SZ 9/12, SZ 17/116 und SZ 25/40). In diesem Fall bleibt die Unterhaltspflicht des primär Unterhaltspflichtigen bestehen und es kann gegen ihn Regreß genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047881Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020