RS OGH 1964/1/15 7Ob346/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1964
beobachten
merken

Norm

ABGB §143
ABGB §788
ABGB §1042

Rechtssatz

Anrechnung von Unterhaltszahlungen des mütterlichen Großvaters für das außereheliche Kind der Tochter auf deren Pflichtteil. Gegenforderung oder Anrechnungstatbestand. Auch dann, wenn der Erblasser die Unterhaltsleistungen zunächst in Erfüllung eigener Unterhaltspflicht erbracht hat, ist der Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB gegen die Klägerin nicht ausgeschlossen. Der subsidiär Unterhaltspflichtige wird schon dann herangezogen, wenn der primär Unterhaltspflichtige nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (RZ 1963,43; SZ 9/12, SZ 17/116 und SZ 25/40). In diesem Fall bleibt die Unterhaltspflicht des primär Unterhaltspflichtigen bestehen und es kann gegen ihn Regreß genommen werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 346/63
    Entscheidungstext OGH 15.01.1964 7 Ob 346/63
    Veröff: RZ 1964,117

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047881

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten