Norm
ZPO §393 Abs1Rechtssatz
Die Frage des Verschuldens stellt nur eine von mehreren Komponenten für die mit Zwischenurteil zu entscheidende Frage des Zurechtbestehens des behaupteten Anspruches dar; als solche ist sie nicht feststellungsfähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0040984Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020