Norm
StVO 1960 §16 Abs1 litaRechtssatz
Beim Überholen ist auch auf Fußgänger, die sich am Rande der Fahrbahn oder knapp neben dieser bewegen, Rücksicht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0074075Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009