Norm
StPO §281 Z9 litaRechtssatz
Wird ein Angestellter wegen Diebstahls an für den Dienstgeber einkassierten Geldern angeklagt, hat hinsichtlich des Betrages, der der offenen Lohnforderung des Angestellten entspricht, für die er sich schadlos halten wollte, ein Freispruch zu erfolgen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0099768Dokumentnummer
JJR_19640121_OGH0002_0100OS00281_6300000_001