RS OGH 1964/1/28 8Ob20/64, 8Ob148/69, 6Ob146/72, 1Ob761/78, 1Ob651/80, 7Ob681/80, 7Ob610/84, 7Ob633/

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Veröffentlicht am 28.01.1964
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Norm

EheG §49
EheG §55
ZPO §502 Abs1

Rechtssatz

Wenn auch in der Regel die schon bestehende Zerrüttung einer Ehe durch eine neue Eheverfehlung noch weiter vertieft werden kann, so fehlt doch dann, wenn die Ehe schon so tief zerrüttet ist, dass eine weitere Zerrüttung nicht mehr eintreten konnte, im allgemeinen der Kausalzusammenhang zwischen der neuen Verfehlung und der Zerrüttung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0056921

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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