Norm
AußStrG §9 B1Rechtssatz
Die Stellung von Unterhaltsanträgen für ein minderjähriges Kind unter tatsachenwidrigen Behauptungen durch die Mutter des Kindes als dessen besonderen Sachwalter gibt dem ehelichen Vater des Kindes nicht die Stellung eines Beteiligten mit dem Rekursrecht gegen die Abweisung des väterlichen Antrages auf Enthebung des besonderen Sachwalters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0006125Dokumentnummer
JJR_19640204_OGH0002_0080OB00021_6400000_001