Norm
ABGB §858Rechtssatz
Eine auf § 858 ABGB gestützte Klage kann nur gegen alle Miteigentümer der betreffenden Liegenschaft gerichtet werden. Hingegen kann ein verbindliches Versprechen, den Zaun zu errichten, jeder Miteigentümer für sich mit einer von der Wirksamkeit der Zusage der anderen Miteigentümer unabhängigen Wirkung abgeben; daher kann in diesem Fall die Zusage jedes einzelnen Miteigentümers gegen diesen allein durchgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0013896Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2014