RS OGH 1964/2/6 6Ob276/63, 8Ob36/64, 2Ob615/86, 2Ob505/87, 2Ob589/87, 7Ob633/89, 6Ob149/13z

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Veröffentlicht am 06.02.1964
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Norm

EheG §49 B

Rechtssatz

Die Zerrüttungswirkung einer Eheverfehlung muss nicht sofort eintreten, sondern sie kann sich erst allmählich und auch erst im Zusammenhang mit anderen Eheverfehlungen auswirken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0056734

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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