Norm
PornG §1 ARechtssatz
1) Zum Erfordernis der Individualisierung der Straftat bei teilweise unzüchtigen Aktmagazinen.
2) An sich nicht unzüchtige Aktbilder können auch durch Aufnahme in eine Serie unzüchtiger Aktbilder zu solchen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0087926Dokumentnummer
JJR_19640218_OGH0002_0100OS00283_6300000_001