Norm
UWG §14 A1Rechtssatz
Ungenügende Konkretisierung des Begehrens, der Beklagte habe "alle Handlungen zu unterlassen, mit welchen Geschäftspartner der gefährdeten Partei zur Kündigung von Lieferverträgen mit dieser bewogen werden sollen".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0037653Dokumentnummer
JJR_19640218_OGH0002_0040OB00303_6400000_001