RS OGH 1964/2/18 4Ob303/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1964
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Norm

UWG §14 A1
ZPO §226 IIB12

Rechtssatz

Ungenügende Konkretisierung des Begehrens, der Beklagte habe "alle Handlungen zu unterlassen, mit welchen Geschäftspartner der gefährdeten Partei zur Kündigung von Lieferverträgen mit dieser bewogen werden sollen".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0037653

Dokumentnummer

JJR_19640218_OGH0002_0040OB00303_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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