Auch; Beisatz: Sachen, von denen zweifelhaft ist, ob sie zur Sollmasse gehören - nach dem weiten Sachbegriff auch Ansprüche - sind solange als Massebestandteil zu behandeln, als nicht zweifelsfrei feststeht, dass sie nicht zur Sollmasse gehören. (T1); Veröff: SZ 2003/8