RS OGH 1964/3/18 5Ob54/64, 6Ob349/65, 1Ob229/70, 5Ob291/71, 6Ob333/71, 8Ob83/73, 6Ob176/73, 6Ob263/7

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Veröffentlicht am 18.03.1964
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Norm

ABGB §1435

Rechtssatz

Diese Gesetzesstelle greift nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäftes die Grundlage der Leistung bildeten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0033931

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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