Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Diese Gesetzesstelle greift nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäftes die Grundlage der Leistung bildeten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0033931Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2022