Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Gegen den Beschluss, womit das Berufungsgericht das Ersturteil, soweit es in der Hauptsache vorprozessuale Kosten zusprach, aufhob und die Klage zurückwies, ist der Rekurs zwar zulässig, aber nicht begründet. Auf die Frage, ob auf diese Kosten bei der Kostenbemessung Bedacht zu nehmen gewesen wäre, kann der OGH nicht eingehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0043873Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008