Norm
ABGB §870 CIIRechtssatz
Arglist setzt nach bürgerlichem Recht keine Schädigungsabsicht, wohl aber die Absicht oder das Bewusstsein der Täuschung des anderen Vertragspartners voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0014833Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019