Norm
StGB §84 ARechtssatz
Ein Röhrenknochenbruch ist eine an sich schwere Verletzung, auch wenn es sich nur um eine Grünholzfraktur handelt und die Unfallsfolgen nicht länger als zwanzig Tage währen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0092566Dokumentnummer
JJR_19640409_OGH0002_0110OS00004_6400000_002