Norm
KFG 1955 §85 Abs2 E3Rechtssatz
Der Umstand, daß die Mutter eines verunglückten Kindes zur Unfallstelle kommt, und das Kind wegträgt, enthebt einen unfallsbeteiligten Kraftfahrer nicht seiner Verpflichtung, sofort anzuhalten, Beistand anzubieten, bei der nächsten Polizeistelle Meldung zu erstatten, die zur Vermeidung von Schäden für Personen oder Sachen notwendigen Maßnahmen zu treffen und an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0065999Dokumentnummer
JJR_19640409_OGH0002_0110OS00022_6400000_001