RS OGH 1964/4/15 6Ob95/64

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Veröffentlicht am 15.04.1964
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Norm

EO §382 I

Rechtssatz

Zur Sicherung anderer Ansprüche als Geldforderungen können nur solche Mittel bewilligt werden, welche den in Rede stehenden Anspruch selbst und nicht etwa einen bei Nichterfüllung dieses Anspruches möglicherweise sich ergebenden Geldanspruch zu sichern geeignet sind.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 95/64
    Entscheidungstext OGH 15.04.1964 6 Ob 95/64
    SZ 1/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0004887

Dokumentnummer

JJR_19640415_OGH0002_0060OB00095_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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