Norm
EO §187Rechtssatz
Bei der freiwilligen Feilbietung kann ein Rechtsmittel gegen die Erteilung des Zuschlages unabhängig davon erhoben werden, ob gegen die Erteilung des Zuschlages Widerspruch erhoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0003225Dokumentnummer
JJR_19640415_OGH0002_0030OB00037_6400000_001