Norm
ZPO §482 Abs1 ARechtssatz
Die Legalzession und das Quotenvorrecht eines ausländischen Sozialversicherungsträgers sind nicht von Amts wegen, sondern nur auf Grund eines in erster Instanz erhobenen Einwandes seitens des geklagten Ersatzpflichtigen zu berücksichtigen. Ein diesbezüglicher im Berufungsverfahren erhobener Einwand ist zufolge des Neuerungsverbotes unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0041990Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021