Norm
ABGB §33 ffRechtssatz
Das österreichische Bundesbeamtenrecht kennt zwar keine der allgemeinen Regelung des deutschen Bundesbeamtengesetzes entsprechende Legalzession hinsichtlich der Ansprüche der Hinterbliebenen gegen den Schädiger nach § 1327 ABGB auf den Dienstgeber. Die Anwendung der ausländischen ( deutschen ) Legalzessionsregelung als des Statuts des Rechtsgrundes der Zession verstößt aber keineswegs gegen den ordre public, da eine ähnliche Regelung der österreichischen Rechtsordnung in anderen Belangten nicht unbekannt ist und die Funktion des ordre public richtiger Weise als Schutz der inländischen Rechtsordnung und nicht so sehr inländischer Rechtssubjekte zu verstehen ist ( ebenso zB 2 Ob 583/59).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0009232Dokumentnummer
JJR_19640430_OGH0002_0020OB00038_6400000_001