Norm
StVO 1960 §19 Abs6 BVIbRechtssatz
Im fließenden Verkehr befindet sich auch ein Kraftwagen, der von der Hauptfahrbahn abbiegend, die Nebenfahrbahn überquert. Vorrang gegenüber dem Verkehr auf Nebenfahrbahnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0074501Dokumentnummer
JJR_19640430_OGH0002_0020OB00121_6400000_001