Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Ist der Dienstnehmer der Bruder des Dienstgebers, besteht zwischen den beiden seit langem eine Spannung, und ist der Dienstnehmer krankheitshalber bedingt leicht erregbar, so stellt der Ausdruck "Verbrecher" keinen Entlassungstatbestand dar, wenn ihm eine erregte Debatte vorangegangen ist und sich der Vorfall im Lebenskreis einer Metallgießerei abgespielt hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung, Ehrenbeleidigung, Brüder, Beschimpfung, Streit, Geschwister, Umgangston, Erkrankung, Gemütsbewegung, Verwandte, Angehörige, Erregung, Gießerei, UnmutsäußerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0029796Dokumentnummer
JJR_19640505_OGH0002_0040OB00047_6400000_003