Norm
EO §55 Abs2Rechtssatz
Eine Vorschrift, daß ein im Exekutionsverfahren gestellter Antrag alle zu seiner Begründung gehörigen Urkunden bei sonstiger Abweisung zu enthalten habe, besteht in dieser allgemeinen Form nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0002036Dokumentnummer
JJR_19640520_OGH0002_0030OB00061_6400000_001