Norm
ABGB §364 B4Rechtssatz
Haftung des Fabriksbesitzers für Schäden an Nachbargrundstücken infolge Abbrennens der Fabrik durch Fahrlässigkeit eines Arbeiters bei für diesen Betrieb typischen Verrichtungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0011933Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.03.2019