Norm
ABGB §1053Rechtssatz
§ 1 LiegTeilG schließt nicht aus, daß schon vor der Herstellung eines Teilungsplanes wirksame Verträge über Eigentumsübertragungen an Teilen von Parzellen geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0019927Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022