Norm
ABGB §684Rechtssatz
Der Erbe hat dem Legatar, dem ein Teil eines Grundstückes vermacht wurde, auf seine Kosten die nach § 74 GBG erforderlichen Voraussetzungen (Vermessung des Grundstückes, Teilungsplan usw) für die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Legatars zu verschaffen. In einem solchen Fall reicht eine Bestätigung nach § 178 AußStrG allein nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0008409Dokumentnummer
JJR_19640603_OGH0002_0060OB00061_6400000_001