Norm
ZPO §226 IRechtssatz
Die Stellung eines "Eventualbegehrens" für den Fall der Abweisung des gegen eine andere Person gerichteten Klagebegehrens ist unzulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
bedingte ProzessverhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0037606Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2017