Norm
GmbHG §18 Abs3Rechtssatz
Bei einer GmbH bestehen keine Bedenken, neben einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern auch solche, die nur gemeinsam mit einem Prokuristen zeichnen können, zuzulassen. Für eine Analogie zu § 125 HGB besteht hier kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0059933Dokumentnummer
JJR_19640616_OGH0002_0010OB00073_6400000_001