Norm
ZPO §503 Z2 C3cRechtssatz
Wenn das Berufungsgericht nach Beweiswiederholung den Aussagen der den Standpunkt der Beklagten stützenden Zeugen und der Parteienaussage der Beklagten Glauben schenkte, so traf es damit eine Entscheidung ausschließlich im Bereich der Beweiswürdigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0043267Dokumentnummer
JJR_19640618_OGH0002_0060OB00070_6400000_001