Norm
ABGB §297 ARechtssatz
Kein Unterlassungsanspruch desjeneigen, auf dessen Namen ein elektrischer Zähler lautet, der aber kein dingliches oder obligatorisches Recht an Teilen des Hauses hat, gegen denjenigen, der als Mieter über diesen Zähler Strom bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0009879Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2015