Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Nächtlicher Zusammenstoß eines Motorrades mit einer im Zuge eines Privatweges im Hofe eines Bauernanwesens abgestellten Strohfuhre. Keine Anwendung der StVO. Keine Verschuldenshaftung des Bauern, weil die Abstellung von Wirtschaftsfuhren üblich war, was auch dem Motorradfahrer bekannt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0038266Dokumentnummer
JJR_19640629_OGH0002_0020OB00152_6400000_001