Norm
StPO §3Rechtssatz
Das Gericht ist nicht verpflichtet, aus dem Angeklagten entlastende Umstände und die hiefür etwa vorhandenen Beweise erst herauszuholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0096177Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2010