Norm
AngG §27 BRechtssatz
Die Mitteilung der Entlassung unterliegt keiner Formvorschrift. Wird eine Entlassung schriftlich mitgeteilt, so bedarf die Mitteilung keiner firmenmäßigen Fertigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Erklärung, Ausspruch, AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0029092Dokumentnummer
JJR_19640728_OGH0002_0040OB00041_6400000_002