Norm
EO §216 IRechtssatz
Mehrere Grundbuchskörper haften nicht simultan für rückständige Grundsteuer. Im Rahmen einer Nebengebührensicherstellung kann eine Zuweisung aus dem Meistbot nur insoweit erfolgen, als in der Schuldurkunde bestimmt ist, daß der Höchstbetrag zur Deckung solcher Ansprüche zu dienen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0003241Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0030OB00101_6400000_001