Norm
ABGB §1029 B4Rechtssatz
Teilt der Dienstgeber dem Ehegatten der zu kündigenden Dienstnehmerin die Kündigung mit, so ist diese Kündigung rechtswirksam, wenn der Ehegatte bisher gegenüber dem Dienstgeber als Bevollmächtigter der Dienstnehmerin auftrat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Erklärung, Wirksamkeit, Empfänger, Adressat, Vollmacht, Bevollmächtigung, Anscheinsvollmacht, Duldungsvollmacht, Vertrauen, äußerer TatbestandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0028570Dokumentnummer
JJR_19641006_OGH0002_0040OB00094_6400000_002