Norm
ZPO §228 B3ddRechtssatz
Es besteht ein rechtliches Interesse der Gesellschafter eine Kommanditgesellschaft auf Feststellung, daß der als Geschäftsführer Tätige auf Grund Beschlusses der Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen wurde. Dieses rechtliche Interesse muß von den Klägern nicht ausdrücklich behauptet und begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0039031Dokumentnummer
JJR_19641007_OGH0002_0060OB00285_6400000_001