Norm
WWG §20Rechtssatz
Verlangt der Berechtigte das Anbot einer stockwerksmäßig entsprechenden Wohnung, die jedoch größer als die kriegszerstörte Wohnung ist, weil eine Wohnung gleicher Größe nicht wieder errichtet wurde, so kann das Gericht der auf § 20 WWG gestützten Klage hinsichtlich jenes Teiles der vorhandenen Räume stattgeben, der der Größe der zerstörten Wohnung entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0082776Dokumentnummer
JJR_19641007_OGH0002_0060OB00278_6400000_001