RS OGH 1964/10/7 6Ob278/64, 6Ob179/71

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Veröffentlicht am 07.10.1964
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Norm

WWG §20

Rechtssatz

Verlangt der Berechtigte das Anbot einer stockwerksmäßig entsprechenden Wohnung, die jedoch größer als die kriegszerstörte Wohnung ist, weil eine Wohnung gleicher Größe nicht wieder errichtet wurde, so kann das Gericht der auf § 20 WWG gestützten Klage hinsichtlich jenes Teiles der vorhandenen Räume stattgeben, der der Größe der zerstörten Wohnung entspricht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 278/64
    Entscheidungstext OGH 07.10.1964 6 Ob 278/64
    Veröff: MietSlg 16619
  • 6 Ob 179/71
    Entscheidungstext OGH 24.11.1971 6 Ob 179/71
    Auch; Veröff: MietSlg 23552

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0082776

Dokumentnummer

JJR_19641007_OGH0002_0060OB00278_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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