Norm
RHV Österreich - BRD in Strafsachen Art6Rechtssatz
Die unbefugte Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges eines Onkels des Täters ist nur auf Grund einer Privatanklage verfolgbar. Die Vorladung des Angeklagten zur Berufungsverhandlung hat unter Ladungszwang zu ergehen und darf daher im Ausland grundsätzlich nicht unmittelbar vorgenommen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto, *D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0076014Dokumentnummer
JJR_19641008_OGH0002_0110OS00231_6400000_001