Norm
EO §54 Abs1 Z3Rechtssatz
Am Erfordernis einer Spezifikation der in Exekution gezogenen Forderung ist festzuhalten, wenn nach der Sach- und Rechtslage dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner verschiedene Forderungen zustehen können, weil bei letzterem sonst Zweifel auftreten können, welche Einwendungen er aus seinem Rechtsverhältnis zum Verpflichteten gegen die gegen ihn geltend gemachte Forderung erheben kann. Wenn aber nur eine einzige Forderung des Verpflichteten gegen den Drittschuldner als Exekutionsobjekt in Betracht kommt, besteht kein Grund zur Anlegung eines derart strengen Maßstabes an die Erfordernisse des Exekutionsantrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0002038Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2016