- 4 Ob 569/64
Entscheidungstext OGH 20.10.1964 4 Ob 569/64
Veröff: EvBl 1965/48 S 70
- 7 Ob 811/76
Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 811/76
nur: Ein "Werk" ist nicht nur ein Gebäude, sondern jeder künstliche Aufbau. (T1)
Beisatz: Hier: Brücke (T2)
Veröff: ZVR 1978/111 S 181
- 7 Ob 545/78
Entscheidungstext OGH 06.04.1978 7 Ob 545/78
Auch
- 6 Ob 670/78
Entscheidungstext OGH 03.11.1978 6 Ob 670/78
nur T1; Beisatz: Grabstein, der an einer Hausmauer angelehnt war. (T3)
Veröff: RZ 1980/24 S 134
- 6 Ob 588/82
Entscheidungstext OGH 13.10.1982 6 Ob 588/82
nur T1; Beisatz: Hier: Kettenkarussell (T4)
- 2 Ob 564/83
Entscheidungstext OGH 27.11.1984 2 Ob 564/83
nur: Teil eines Werkes ist, was mit diesem in organischer oder mechanischer fester Verbindung steht. (T5)
- 8 Ob 66/84
nur T1; Beisatz: Unter einem solchen "Werk" ist auch ein erst entstehendes oder im Umbau befindliches Werk zu verstehen (hier: Materialseilbahn). (T6)
- 4 Ob 2334/96f
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 4 Ob 2334/96f
nur T1; Beisatz: Auch jede künstliche Bodenvertiefung oder willkürliche Gestaltung der natürlichen Boden- und Geländebeschaffenheit. (T7)
Beisatz: Hier: Kanaldeckel. (T8)
- 7 Ob 2404/96x
Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 2404/96x
Auch; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Ein in die Tiefe führender Fluchtschacht samt dem diesen abschließenden Deckel. (T9)
- 2 Ob 90/98v
nur T1; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Ein mit Natursteinplatten belegter Platz vor einer Garage. (T10)
- 7 Ob 215/98p
nur T1; Beis wie T7
- 2 Ob 281/01i
Auch; nur T1; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Brückenwaage. (11)
- 7 Ob 38/05x
Auch; Beisatz: Hier: Aufeinander- bzw ineinandergestapelte Müllcontainer, die vom Sturm umgeworfen werden. (T12)
- 2 Ob 79/08v
Auch; Vgl Beis wie T8; Vgl Beis wie T9; Beisatz: Die von einem ausgegrabenen und einige Monate später verlagerten Grenzstein ausgehende Gefahr ist nicht anders zu beurteilen als bei einem sonst „herumliegenden" Hindernis, wie etwa bei einem für ein erst zu errichtendes Bauwerk angelieferten Baumaterial oder bei einem nicht vom Menschen bearbeiteten, natürlichen Stein. Eine typische Gefahr eines Bauwerks hat sich einem solchen Fall nicht verwirklicht. (T13)
- 8 Ob 15/09b
Auch; Beisatz: Hier: Baugerüst. (T14)
- 2 Ob 256/09z
Auch; nur T1; nur: Wie ein Gerüst, ein Dachgarten, eine Tribüne, ein Landungssteg, eine Baugrube, eine elektrische Leitung. (T15) nur T5; Beisatz: Hier: Eine der Sicherung eines Plakatständers dienende Kette ist infolge ihrer festen mechanischen Verbindung als Teil dieses „Werks“ anzusehen. (T16)
- 2 Ob 36/13b
Entscheidungstext OGH 04.04.2013 2 Ob 36/13b
Vgl; Vgl Beis wie T8; Vgl Beis wie T9; Beisatz: Ein Schacht oder eine Kanalanlage samt Abdeckung ist als „Werk“ iSd
§ 1319 ABGB aufzufassen. (T17)
- 7 Ob 148/15p
Entscheidungstext OGH 16.10.2015 7 Ob 148/15p
Auch
- 8 Ob 103/17f
Auch; Beisatz: Der Begriff „(Bau)Werk“ erfasst jede willkürliche Gestaltung der natürlichen Boden- oder Geländebeschaffenheit. (T18)
Beisatz: Unter „Teil eines Werkes“ ist alles zu verstehen, was mit dem Werk in organischer oder mechanischer fester Verbindung steht, wie zB Terrassengeländer, Zauntore, Seile, Gesimsstücke, Dachziegel, Fahrstühle, Abdeckung von Schächten und Aufgrabungen. (T19)
Beisatz: Hier: Elektrische Viehsperre. (T20)
Veröff: SZ 2017/112