Norm
ABGB §34Rechtssatz
Nach österreichischem internationalen Privatrecht ist das Erbstatut, das ist das Heimatrecht des Erblassers, maßgebend für die Erbfolge in den beweglichen Nachlaß eines Ausländers sowie überhaupt für die mit der Zulässigkeit einer letztwilligen Verfügung, der Ernennung eines Testamentsvollstreckers und dem ihm zukommenden Wirkungskreis zusammenhängenden Fragen. Wirkung eines Einantwortungsbescheides des Büros der Budapester staatlichen Notare im Abhandlungsverfahren nach einem ungarischen Staatsbürger (Bela Bartok). Auch nach ungarischem Recht wird einem Dritten, der selbst ein Erbrecht gar nicht behauptet, die Befugnis, dem durch die Einantwortungsurkunde Legitimierten die Erbeigenschaft streitig zu machen, nicht eingeräumt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0007542Dokumentnummer
JJR_19641027_OGH0002_0040OB00347_6300000_001