Norm
ABGB §1098 IbRechtssatz
Hat der Vermieter dem Übergang der Mietrechte (zB im Rahmen der Verpachtung oder Veräußerung eines Unternehmens) nicht zugestimmt, so bleibt der bisherige Mieter als Vertragspartner verpflichtet, es entsteht ein gespaltenes Schuldverhältnis. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter einen Bestandgegenstand zu dem Zwecke mietet, ihn schon ab Beginn des Mietverhältnisses einem Dritten zur Ausübung seines Geschäftsbetriebes zu überlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024658Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013