Norm
EO §7 AcRechtssatz
Der Räumungsvollzug umfaßt alle Personen, die Rechte lediglich vom Verpflichteten ableiten. Dazu gehören auch Personen, die der Verpflichtete als Hausbesorger unter Zuweisung einer Dienstwohnung in das Mietobjekt aufgenommen hat, unabhängig davon, ob sich das Mietrecht nur auf Teile des Bestandgegenstandes oder auf ein ganzes Haus bezieht (so auch schon 3 Ob 64/57).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0000409Dokumentnummer
JJR_19641028_OGH0002_0030OB00120_6400000_001