RS OGH 1964/11/10 8Ob314/64

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Veröffentlicht am 10.11.1964
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Norm

ABGB §802 Satz2

Rechtssatz

Bei Beurteilung des Hinreichens der Verlassenschaft sind Liegenschaftsanteile geringer zu bewerten als mit dem mathematisch errechneten Teil des Wertes der ganzen Liegenschaft, auch wenn sie für den Erben, der Eigentümer der restlichen Anteile ist, im konkreten Fall einen höheren Wert haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015474

Dokumentnummer

JJR_19641110_OGH0002_0080OB00314_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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