Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Wenn der Unternehmer trotz Vorliegens eines für ihn bei der bei ihm vorausgesetzten Sachkenntnis und bei sachgemäßer Behandlung und Ausführung der Arbeit erkennbaren Mangels der Vorarbeiten nicht warnt, hat er die volle Gefahr und insbesondere die zur Unschädlichmachung des Mangels aufzuwendenden Kosten zu tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0021886Dokumentnummer
JJR_19641111_OGH0002_0060OB00307_6400000_001