Norm
PatG §62 Abs2Rechtssatz
Das der Anmeldeabteilung zugeteilte rechtskundige Mitglied, das bei der Beschlußfassung über die öffentliche Bekanntmachung der Anmeldung eine Stellungnahme zur Prioritätsfrage abgegeben hat, ist von der Mitwirkung bei der Verhandlung und Entscheidung über einen Antrag auf Nichtigerklärung desselben Patents ausgeschlossen.
Veröff: PBl 1965,51 = ÖBl 1965,32
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1964:RS0105231Dokumentnummer
JJR_19641118_PGH0002_00000P00008_6200000_001